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MOMENT MAL!

März 26, 2022

Sind die Förderungen der BEG wirklich für alle Projekte gestoppt?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW ist seit dem 24. Januar 2022 vorläufig gestoppt. Zu viele Anträge haben dazu geführt, dass die Fördertöpfe bereits ausgeschöpft sind. Nur bereits eingereichte Anträge werden noch bearbeitet. 


Die gute Nachricht ist jedoch, dass der Heizungsaustausch als Einzelmaßnahmen in einer Sanierung von diesem Programmstopp ausgenommen ist und weiterhin über eine BEG-Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt wird. 


Was bedeutet das für Gebäudebesitzer? 


Der ganz große Wurf ist aktuell nicht förderfähig. Das heißt energieeffiziente Neubauten oder andere großflächige Maßnahmen werden nur dann gefördert, wenn der Antrag bereits vor dem 24. Januar 2022 eingereicht wurde. Diese Neuigkeit hat noch vor Wochen zu einem lauten Aufschrei in der Branche geführt und stellt aktuell viele Energieberater vor eine Herausforderung. Aber, und das ist die gute Nachricht, Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel der Austausch alter Heizungen oder deren Optimierung, werden weiterhin gefördert. Man kann auch jetzt noch Förderanträge einreichen. 


Man sollte sich also ganz genau überlegen, ob sich das Warten weiterhin lohnt oder ob es Sinn macht die Optimierung des eigenen bestehenden Heizsystems jetzt aktiv anzugehen und die Förderung hierfür zu beantragen. Denn nicht jeder weiß, wie differenziert der Förderstopp zu betrachten ist und dass Anlagen, die älter als 2 Jahre sind und die in einem Gebäude installiert wurden, das älter als 5 Jahre ist, weiterhin durch den Staat finanziell unterstützt werden. 


Beobachtung bringt Sicherheit 


Wir wissen also, dass Einzelmaßnahmen in der Sanierung mit dem Ziel des regenerativen Heizens voranzutrieben weiterhin über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unterstützt werden. Und, dass dazu vor allem der Umstieg auf moderne Heizungstechniken gehört. Was aber tun, wenn man nicht sicher ist, ob die Einsparung der aktuellen Heizkosten durch eine neue Anlage oder durch die Erweiterung auf hybride Anlagenkomponenten, diese Investitionen rechtfertigen? Zu neuen Anlagen zählen neben Solarthermieanlagen und Biomasseheizungen auch Wärmepumpen und innovative Heizungsanlagen auf Basis von erneuerbaren Energien. Diese Anlagen sind nicht billig. Auch hybride Systeme, die aus mehreren Heizungsformen bestehen, sind nicht günstig. 


Wer sicher gehen will, dass dieses Projekt nicht nur aus Klimaschutzgründen sondern auch aus finanzieller Sicht ein Erfolg wird, der kann seine Bestandsanlage erst einmal beobachten und ein sogenanntes Temperaturmonitoring vornehmen. Durch die Beobachtung der bestehenden Heizanlage über einen festgelegten Zeitraum kann genau ausgewertet werden, wie viel Geld ab Austausch oder Ergänzung der alten Heizanlage zu sparen wäre. Dieser Betrag ist dann leicht der geplanten Investition abzüglich der Fördergelder entgegenzustellen. 


Wie hoch ist die Förderung? 


Die Förderung ist ein prozentualer Zuschuss, dieser ist abhängig von der Maßnahme und den förderfähigen Kosten. 

An diesen zwei Beispielen ist gut zu erkennen, wie viel Zuschuss möglich ist:


Szenario 1

Ersatz einer alten Heizung durch Wärmepumpe.

Das Gebäude ist nach Sanierung ein Effizienzhaus 40. Somit können die Maßnahmen zu 45 % gefördert werden. Die Baubegleitung kann bis zu 50 % Zuschüsse bekommen.


Kauf- und Installationskosten:  25.000 € (unter 120.000 €, daher vollständig förderbar)

Kosten der Baubegleitung: 1.000 €


Zuschuss für die Baumaßnahmen 11.250 € sowie 500 € für die Baubegleitung.

 In Summe kann es dann bis zu 11.750 € an Fördergeldern geben.


Szenario 2

Sanierung eines Einfamilienhauses: Es wird gedämmt und an das Wärmenetz angebunden.

Da das Gebäude nach Sanierung ein Effizienzhaus 40 ist und die Bedingungen für die Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt können bis zu 50 % der Förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

 

Sanierungskosten: 170.000 €. Da Maximal 150.000 € förderfähig sind wird mit 75.000 € bezuschusst.

Kosten Baubegleitung: 3.000 €, vollständig förderfähig bei 50 %, gibt einen Zuschuss von 1.500 €.


Gesamtkosten: 173.000 €

Zuschuss: bis zu 76.500 €


Detaillierte Informationen erhalten Sie unter: https://www.kfw.de/s/deiBKIeJ oder wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen.


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