Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert bereits seit einigen Jahren effiziente Technologien, die auf Basis erneuerbarer Energien den Gebäudebereich mit Wärme oder Kälte versorgen. Jedoch gibt es für Verbraucher und Antragssteller seit 2021 eine wichtige Neuerung. Denn das ursprüngliche Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ wurde Ende 2020 eingestellt und durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt.
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Die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) – Was ist neu?
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wurde die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 neu aufgestellt und weiterentwickelt. Mit der neuen Förderungsstruktur sollen künftig stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien gesetzt werden.
Eine wichtige Erweiterung der Förderung ist, dass man zukünftig sowohl Zuschüsse als auch Kredite beantragen kann. Zugleich ist es einfacher geworden Anträge zu stellen, da der bürokratische Aufwand reduziert wurde.
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Unter der BEG wurden die bisher gültigen vier Förderprogramme zusammengeführt:
1. CO2-Gebäudesanierung (EBS)
2. Marktanreizprogramm (MAP)
3. Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
4. Heizungsoptimierungsprogramm (HZO)
Zukünftig wird also ein Antrag ausreichen, um sämtliche Förderangebote nutzen zu können.
In Bezug auf Heizungsoptimierungsprojekte gibt es dennoch weiterhin einige Fragen, die eine Antragsstellung betreffen. Ein paar wichtige möchten wir hier in diesem Beitrag klären:
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Welche Voraussetzungen muss ich bei meinem Vorhaben erfüllen, um Förderung zu erhalten?
Voraussetzung für alle Maßnahmen der Heizungsoptimierung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlagen. Sollte der hydraulische Abgleich aus technischen Gründen nicht möglich sein, muss zumindest ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden. Gefördert werden aber wiederum sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Es müssen lediglich die Mindestanforderungen an das Heizsystem erfüllt sein. Da dieses Thema sehr komplex ist, empfiehlt es sich hierfür das Infoblatt der BAFA zu lesen. Hier der Link:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Foerderprogramm_im_Ueberblick/foerderprogramm_im_ueberblick_node.html
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Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen u.a.:
• der Einstellung der Heizkurve
• der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
• im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
• der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern
sowie
• Mess-, Steuer- und Regelungstechniken
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Was bzw. welche Maßnahmen werden konkret über die BEG EM gefördert?
• Maßnahmen an der Gebäudehülle: 20 Prozent
• Anlagentechnik: 20 Prozent
• Erneuerbare Energien für Heizungen: 20 bis 45 Prozent
• Maßnahmen zur Heizungsoptimierung: 20 Prozent
• Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit einer Einzelmaßnahme: 50 Prozent
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Wo beantrage ich was?
Seit dem 02.01.2021 können Zuschüsse für die BEG Einzelmaßnahmen bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Ab dem 01.07.2021 kann eine Kreditförderung für die BEG Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei der KfW beantragt werden. Bis zum 01.07.2021 können Anträge für Vollsanierungen und effiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden noch wie gewohnt für die entsprechenden Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ bei der KfW gestellt werden. (Quelle: BAFA.de)
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Gibt es ein Mindestinvestitionsvolumen und für was kann das Geld verwendet werden?
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 Euro (brutto); eine Ausnahme bildet die Heizungsoptimierung als geringinvestive Maßnahme, dort liegt das Mindestinvestitionsvolumen bei 300 Euro (brutto). Der Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation sowie Energiemanagementsystemen ist über dieses Investitionsvolumen gut abbildbar. Dabei ist zu beachten, dass neben den Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung) auch die Montage und Installation abgerechnet werden kann. Gefördert wird die Umsetzung elektronischer Systeme zur Betriebsoptimierung, Steigerung der Energieeffizienz und zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der geförderten heizungstechnischen Anlagen.
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Es können grundsätzlich:
• Komponenten der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
• Sensoren, Aktoren, Datenlogger
• Display bzw. Nutzerinterfaces zur Anzeige von aktuellen, für den Energieverbrauch relevanten Daten
• digitale/elektronische Systeme zur Erfassung und Auswertung von Energieflüssen, Energieverbräuchen und Energiekosten
• digitale/elektronische Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
• Gebäudeautomationssysteme inklusive Feldtechnik, Gebäudeleittechnik, sowie Energiemanagementsysteme finanziell gefördert werden.
Wer sich also Gedanken über die effiziente Steuerung des Energieverbrauch seiner vorhandenen Anlage macht und wissen will, ob betriebsinterner Systeme und Prozesse auf bzw. ausgebaut werden müssen, kann den ersten Schritt gehen und mit einem Monitoring
beginnen. Auf Basis der dadurch entstandenen Daten, können dann weitere Schritte zur Sanierung bzw. Optimierung der Heizungsanlage getroffen werden.
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Zu beachten ist, dass, wie bei vielen anderen Förderanträgen, die Beantragung einer Förderung für einen der oben genannten Wärmeerzeuger vor Beginn der Maßnahme erfolgen muss.
Und für alle, die mehr als ein Projekt auf dem Tisch haben und sich fragen, inwieweit mehrere Anträge für Einzelmaßnahmen gestellt werden können, gibt es auch hier gute Nachrichten! Denn für ein Gebäude können auch mehrere Anträge für die Förderung von
Einzelmaßnahmen gestellt werden. Dies aber nur, wenn diese Anträge sich jeweils auf unterschiedliche Einzelmaßnahmen beziehen.
Schlecht sieht es jedoch für Tüftler und Bastler aus, die gerne selbst Hand anlegen wollen. Denn Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Das liegt am von der Bundesbehörde definierten notwendigen Qualitätsstandard. Es können also nur Leistungen abgerechnet werden, die von Fachunternehmen vorgenommen wurden. Alles in allem kann man sich in den aktuellen Förderrichtlinien gut zurechtfinden und profitiert von der Zusammenlegung der Förderprogramme. Über die Website der BAFA werden zudem alle Formulare bereitgestellt und auch die Möglichkeit angeboten, Investitionskosten online zu beantragen.